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Fahrschule Hoffmann

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    Abstinenznachweise

Hatte Ihre Auffälligkeit mit Alkohol oder Drogen zu tun, dann müssen Sie in vielen Fällen Abstinenznachweise von mindestens einem halben Jahr, meistens sogar für ein Jahr bringen. Diese Nachweise müssen dann die sogenannte Hypothese CTU (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) erfüllen. Das bedeutet, sie müssen von einem Institut durchgeführt werden, welches nach § 72 FeV (Akkreditierung) dafür zugelassen, also akkreditiert ist.
Abstinenznachweise, die nicht die CTU-Kriterien erfüllen, werden von den Gutachtern nicht akzeptiert, da sie nicht nach geprüften forensischen Bedingungen entnommen wurden.

Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld zu entscheiden, ob und welche Abstinenznachweise Sie brauchen.
Schon im Erstgespräch können wir anhand der behördlichen Fragestellung und ihrer Vorgeschichte entscheiden, welcher Hypothese wir Sie zuordnen müssen.

Diese Hypothese ist dann maßgeblich dafür, ob Sie überhaupt einen Abstinenznachweis brauchen und wenn ja, für welchen Zeitraum er nötig ist.
Auch wenn keine Abstinenznachweise nach einer Hypothese gefordert werden, ist es sehr wichtig, alkohol- oder drogenfreie Zeiträume durch Laborbefunde nachzuweisen. Jede belegbare Veränderung bedeutet einen wertvollen Schritt in Richtung Ihres Führerscheins.

Wir nennen Ihnen gerne die geeigneten möglichen Institute und Labors für Ihre Untersuchungen im Vorfeld. Durch die Analyse der erhobenen labortechnischen Ergebnisse können wir schon im Vorfeld schnell eine Diagnose ihrer späteren MPU antizipieren.